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   LSG Hessen, 15.02.2012 - L 6 EG 18/10   

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https://dejure.org/2012,2283
LSG Hessen, 15.02.2012 - L 6 EG 18/10 (https://dejure.org/2012,2283)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 6 EG 18/10 (https://dejure.org/2012,2283)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 6 EG 18/10 (https://dejure.org/2012,2283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld; Ermittlung des Einkommens; Berücksichtigung von Kalendermonaten gemäß § 2 Abs. 7 S. 6 BEEG im Bemessungszeitraum; Begriff der maßgeblich schwangerschaftsbedingten Verschlimmerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 2 Abs. 1 S. 1; BEEG § 2 Abs. 7 S. 6
    Anspruch auf Elterngeld; Ermittlung des Einkommens; Berücksichtigung von Kalendermonaten gemäß § 2 Abs. 7 S. 6 BEEG im Bemessungszeitraum; Begriff der maßgeblich schwangerschaftsbedingten Verschlimmerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2012 - L 6 EG 18/10
    Ob dies der Fall ist, ist aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs abzuleiten (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2012 - L 6 EG 18/10
    Zur Eingrenzung der entsprechenden Fallgestaltungen hält es der Senat für geboten, auf die in der Unfallversicherung geltende Lehre von dem rechtlich wesentlichen Zusammenhang/von der rechtlich wesentlichen Ursache (Bedingung) zurückzugreifen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009, B 2 U 18/07 R).
  • LSG Hessen, 29.01.2016 - L 5 EG 6/13

    Elterngeld; Verschiebung des Bemessungszeitraums aufgrund einer

    Der nunmehr zuständige erkennende Senat hält an der Auffassung des 6. Senates des Hessischen Landessozialgerichts im Urteil vom 15. Februar 2012 (L 6 EG 18/10) fest, wonach es auf eine Kausalität zwischen Schwangerschaft und Erkrankung im Sinne der Lehre von dem rechtlich wesentlichen Zusammenhang/von der rechtlich wesentlichen Ursache (Bedingung) ankommt, wie sie für den Bereich der Unfallversicherung entwickelt worden ist.

    Im Rahmen der Anwendung des § 2 Abs. 7 Satz 6 BEEG sei eine wesentliche Kausalität zwischen Schwangerschaft und Erkrankung (Hinweis auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 15. Februar 2012, L 6 EG 18/10) und des Weiteren eine Kausalität zwischen Erkrankung und Wegfall von Einkommen erforderlich.

    Dies alles zum Hintergrund der Gesetzeslage bzw. den Gesetzesmaterialien vorausgeschickt hält der nunmehr zuständige erkennende Senat an der Auffassung des 6. Senates des Hessischen Landessozialgerichts im Urteil vom 15. Februar 2012 (L 6 EG 18/10) fest, wonach es zunächst auf eine Kausalität zwischen Schwangerschaft und Erkrankung im Sinne der Lehre von dem rechtlich wesentlichen Zusammenhang/von der rechtlich wesentlichen Ursache (Bedingung) ankommt, wie sie für den Bereich der Unfallversicherung entwickelt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009, B 2 U 18/07 R).

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